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Energiepass

Die energieagence steht zu Ihrer Verfügung für die Erstellung Ihres Energiepasses und berät sie zur Verbesserung der energetischen Leistungsfähigkeit Ihres Gebäudes.

Der Energiepass ist ein Gütesiegel für die Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden.

In folgenden Fällen kann die energieagence Ihnen den obligatorischen Energiepass erstellen:

  • Neubau
  • Baugenehmigungspflichtige Änderungen (z. B. Erweiterung)
  • Nicht baugenehmigungspflichtige Änderungen, welche aber das energetische Verhalten des Gebäudes erheblich beeinflussen
  • Eigentümer- /Mieterwechsel (Angabe der Energieeffizienzklasse und Wärmeschutzklasse bereits in Verkaufsinseraten)
  • Bei Änderung der Anlagentechnik über 1.500,- € im Ein- und 3.000,- € im Mehrfamilienhaus

Der Energiepass ist gesetzlich vorgeschrieben und wird nicht subventioniert. Er wird für das gesamte Gebäude erstellt und ist ab dem Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig, sofern keine Änderungen am Gebäude erfolgen, welche Einfluss auf die zugrunde gelegte Bewertung haben.

Die Kosten sind vom Eigentümer oder der Eigentümergesellschaft des Gebäudes zu tragen.

Wichtig: Der Energiepass ersetzt nicht die Vor-Ort-Energieberatung zum Zweck der Altbausanierung im Zusammenhang mit staatlichen Fördermitteln KLIMABONUS.

Es existieren zwei Arten von Energiepässen. Diese unterscheiden sich hinsichtlich Energiepässen für Wohngebäude und für Nicht-Wohngebäude.

Wohngebäude

Wohngebäude sind Gebäude, in denen mindestens 90 % der Energiebezugsfläche zu Wohnzwecken genutzt werden. Alle sonstigen Gebäude, welche beheizt oder gekühlt werden, werden als Nichtwohngebäude bezeichnet.

Der Energiepass für Wohngebäude bewertet dieses hinsichtlich den Kategorien Wärmeschutz, Primärenergie und Umweltwirkung und teilt die Immobilie jeweils in eine Klasse ein. Dadurch ermöglicht der Energiepass den direkten Vergleich mit anderen Wohngebäuden und die Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal wird zu einem unumgänglichen Gütesiegel. Auch ohne fachliche Vorkenntnisse ist es Verbrauchern so möglich, die energetische Qualität eines Wohngebäudes zu beurteilen.

Durch die Ausstellung eines Energiepasses für ein Bestandsgebäude entstehen keine unmittelbaren Renovierungsverpflichtungen, unabhängig des erzielten Ergebnisses. Der Energiepass soll lediglich informieren. Er beinhaltet zusätzlich Informationen zu den Jahresverbräuchen (Heizung und ggf. Warmwasserbereitung) der Bewohner der letzten Jahre (sofern vorhanden). Diese haben jedoch keinerlei Einfluss auf das Ergebnis des Energiepasses. Ebenfalls muss der Energiepass Hinweise für energetische Optimierungsmaßnahmen enthalten. So erfährt der Eigentümer zum Beispiel, wie sich z.B. eine Dämmung der Außenwände oder der Einbau einer thermischen Solaranlage auf die Einordnung im Energiepass auswirken kann.

Auf fünf Seiten informiert der Energiepass übersichtlich und transparent über den Energiebedarf eines Wohngebäudes. Der Energiepass verrät auf einen Blick, ob es sich um ein energie-sparendes oder energieintensives Wohngebäude handelt.

Der Energiepass dient Verkäufern und Vermietern als Instrument, mit dem sie Kunden über die energetische Qualität informieren können. Wenn Eigentümer in die energetische Sanierung ihres Wohngebäudes investiert haben, können sie die Energieeffizienz als Werbemittel und Wertsteigerung der Immobilie einsetzen.

Seit dem 1. Juli 2012 müssen die Energieeffizienzklasse (Primärenergiebedarf) sowie die Wärmeschutzklasse (Heizwärmebedarf) in Verkaufs- und Vermietungsinseraten von Wohngebäuden angegeben werden, um dem Interessenten einen ersten Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Nebenkosten liefern zu können.

Ein weiteres Unterscheidungskriterium der energetischen Bewertung von Wohngebäuden bildet der Energiepass zum Erhalt einer Baugenehmigung (Neubau, Erweiterung, Modifikation, Transformation). Dieser basiert auf der Genehmigung zugrunde gelegten Planung des Architekten und stellt eine Willenserklärung des Bauherren dar und nicht den IST-Zustand. Dies erkennt man an der Überschrift „Planungsphase“ auf jeder der 5 Seiten des Dokuments.

Die Bewertung eines fertiggestellten Neubaus oder sonstigen Bestandsgebäudes besitzt die Überschrift „as built“ auf jeder der 5 Seiten des Energiepasses. Dadurch kann der Verbraucher mit einem Blick die Bewertungsgrundlage sowie den Erstellungszweck erkennen. Der Energiepass “as-built” dient zugleich häufig als Nachweis zur Erlangung der Förderungen.

Nichtwohngebäude

Der Energiepass für Nicht-Wohngebäude, auch Funktionalgebäude genannt, (Wohnfläche < 90% der Energiebezugsfläche) ist seit Juni 2011 verpflichtend eingeführt.

Der Energieverbrauchspass (Bestandsgebäude) informiert auf 5 Seiten über die Gesamtenergieeffizienz eines Nichtwohngebäudes hinsichtlich der gemessenen Verbrauchswerte für Wärme und Strom der letzten drei Jahresabrechnungen. Zu diesem Zweck wird das Gebäude mit einem Referenzgebäude gleicher Nutzung und gleicher Geometrie verglichen. Auf diese Weise kann es in eine Energieverbrauchskategorie eingeordnet werden, so dass der künftige Eigentümer oder Mieter des Gebäudes die energetische Qualität des Gebäudes beurteilen kann.

Der Energieverbrauchspass gibt Auskunft über die Energieeffizienz des Gebäudes unter Berücksichtigung der vorhandenen Zonen, Nutzungen. sowie über die verschiedenen installierten Anlagentechniken (z.B. Heizung, Warmwasser Lüftung, Klimatisierung, Beleuchtung usw.) auf Basis des gemessenen Verbrauchs. Ebenfalls gibt er Hinweise zu den CO2-Emissionen und Modernisierungsempfehlungen mit Angaben zur eingesparten Primarenergie bei Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen.

Wenn ein Nichtwohngebäude zusätzlich einen zu Wohnzwecken genutzten Teil beinhaltet, so ist ein ergänzender Wohngebäudepass für diesen betreffenden Teil zusätzlich erforderlich.

Anders als beim Energiepass für Wohngebäude verpflichtet der ausgestellte Energieverbrauchspass im Falle eines zu hohen Energieverbrauchs (≥ 140% gegenüber dem Referenzgebäude) zur Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts, welches innerhalb von vier Jahren erstellt werden muss. Eine Umsetzung der darin empfohlenen Verbesserungen ist nicht vorgeschrieben.

Innerhalb der 10 Jahresfrist werden zweimal (nach 4 und nach 7 Jahren) aktuelle Verbrauchswerte nachgetragen. Dieses Energieverbrauchsmonitoring garantiert, dass die eingetragenen Daten aktuell sind. Der vorliegende Verbrauchspass behält weiterhin seine Gültigkeit.

Bei Nichtwohngebäuden, welche sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, besteht zusätzlich die Verpflichtung den Verbrauchspass bei Gebäuden mit einer Energiebezugsfläche > 250 m2 oder bei regem Publikumsverkehr an einem für die Öffentlichkeit sichtbaren Bereich im Gebäude auszuhängen.

Momentan befindet sich das voraussichtlich im Juli 2021 erscheinende und ab 1.1.2022 in Kraft tretende Gesetz zur Energiepasserstellung für Nicht-Wohngebäude in der reglementarischen Prozedur.

Nach Inkrafttreten werden sowohl die Anforderungen an den Neubau, als auch die Bewertung von Bestandsgebäuden grundlegend angepasst, so dass auch das Aussehen der Energiepässe der Nicht-Wohngebäude geändert wird.

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Wenn Sie weitere Informationen brauchen, kontaktieren Sie uns.

Infos unter:  info@energieagence.lu

Ihr Team

Roland
Gengler
Energieberater - Privatpersonen

klimaagence certifed
Wolfgang
Heinz
Leitung - Energieeffizienz - Privatpersonen

klimaagence certified

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